AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der System 360 GmbH & Co.KG
1.0 Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der System 360 GmbH & Co.KG an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Änderungen der nachfolgenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2.0 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Annahme der Kundenbestellung zustande. Bei fernmündlicher Bestellung ist eine schriftliche Auftragbestätigung der System 360 GmbH & Co.KG notwendig. Alleine die in der Annahme bzw. Auftragbestätigung genannte Spezifizierung ist für die Ausführung des Auftrages maßgebend. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3.0 Versand und Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch von der mediaN GmbH ausgewählte Transportunternehmen. Die System 360 GmbH & Co.KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Versand und Zustellung – auch bei Teillieferungen – erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Mit der Aufgabe der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch das Transportunternehmen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
4.0 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, Transport und Porto. Die Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Preise werden nach unserer zur Zeit anwendbaren Preisliste berechnet. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar, sofern im Einzelfalle keine abweichenden Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Zahlungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von der System 360 GmbH & Co.KG unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.0 Lieferzeit
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit dem Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert
sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, so verlängert sich diese Lieferfrist in angemessenem Umfang, bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Hindernissen für die termingerechte Lieferung,
insbesondere Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Streik und Aussperrung usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder verzögert sie sich derart, dass die Leistung für den Kunden nicht länger von Interesse ist, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
6.0 Gewährleistung, Haftung
Für mangelhafte Lieferungen, welche nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, leisten wir Gewähr nach Werkvertragsrecht mit folgender Maßgabe: Der Kunde hat unsere Lieferungen bei Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen, soweit dies dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Unvollständige und unrichtige Lieferungen sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel sind uns unverzüglich spätestens binnen 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich und mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit Entdeckung und beträgt 1 Woche. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Rechtzeitig angezeigte Mängel sind von uns nach unserer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Zur Nachbesserung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
7.0 Eigentumsvorbehalt
Die System 360 GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung gegenüber dem Lieferer erfüllt hat, bei Bezahlung mit Wechseln oder Schecks erst nach vollständiger Einlösung und Begleichung einschließlich aller Nebenspesen. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte nicht statthaft. Gleichzeitig steht die Übertragung des Nutzungsrechts an den von der mediaN GmbH erstellten und urheberrechtlich geschützten Leistungen unter der Bedingung des vollständigen Zahlungseingangs der Gesamtforderung der mediaN GmbH aus der Geschäftsverbindung. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der System 360 GmbH & Co.KG in Verzug, so ist diese berechtigt, die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke zu untersagen, bis ein vollständiger Zahlungsausgleich erfolgt ist.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie aller Rechtsstreitigkeiten ist Göppingen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Albershausen, 16.02.2016